Dieser Bereich der anwaltlichen Tätigkeit umfasst die Vertretung in Zivilsachen, also in den Angelegenheiten des täglichen Lebens, in denen Bürger auf Bürger oder privatrechtliche Organisationen treffen. Kommt es hier zu einem Rechtsstreit, wird der Rechtsanwalt vor dem Zivilgericht tätig und führt einen sogenannten „Zivilprozess“ (im Unterschied zum Straf- oder Verwaltungsprozess, an dem der Staat beteiligt ist).