Rechtsanwaltskanzlei

Hocks

Willkommen auf der Homepage von Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Hocks, Fachanwalt für Migrationsrecht

Was ist Migrationsrecht?

Ob Einreise aus dem Ausland, Aufenthalt, Arbeit oder Asylantrag, das Migrationsrecht ist das Rechtsgebiet, das immer dann zum Zuge kommt, wenn Menschen ohne einen deutschen Pass nach Deutschland einreisen, sich hier aufhalten und arbeiten wollen. Das Gesetz, genauer, das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), schreibt vor, dass Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland einen Aufenthaltstitel und – wenn sie arbeiten möchten - eine Arbeitserlaubnis benötigen (§§ 4, 4a AufenthG). Zum Migrationsrecht gehören aber auch Fragen nach dem Familiennachzug („family reunion“), dem Pass oder der geklärten Identität. Auch das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht mit der Einbürgerung oder das Flüchtlingssozialrecht mit dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Teil des Migrationsrechts.

Was tut eine migrationsrechtliche Kanzlei?

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hocks berät und vertritt Sie auf allen Feldern dieses Rechtsgebiets, ob im Verfahren bei der deutschen Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft oder Konsulat), wenn es um ein Visum zur Einreise geht, bei der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Einbürgerungsbehörde oder den Verwaltungsgerichten. Die Beratung erfolgt aber nicht nur gegenüber den Ausländerinnen und Ausländern selbst, auch aktuelle oder zukünftige Arbeitgeber suchen den Rat eines Anwalts wegen arbeits- oder aufenthaltsrechtlicher Fragen bei der Anstellung von Fachkräften oder anderen Arbeitnehmern.

Unsere Leistungen

Wem Gefahren, Verfolgung oder Krieg im Herkunftsland drohen, der darf nicht abgeschoben werden. Das hier entscheidende Rechtsgebiet ist das Asyl- und Flüchtlingsrecht.

An sich trennt das Aufenthaltsrecht die Wege der Migration. Wer einmal ein Asylverfahren erfolglos durchlaufen hat, ist von den regulären Aufenthalten, insbesondere der Erwerbsmigration, ausgeschlossen. Spurwechsel und Bleiberechte bilden dazu eine entscheidende Ausnahme.

Hier geht es um die Möglichkeit, engen Angehörigen einen Weg nach Deutschland zu bahnen, nicht nur, damit sie da sind, sondern auch, um ihnen eine Chance auf ein sicheres Leben in Deutschland bei ihren Familien zu geben.

Auch, wenn es überall bekannt ist, dass Fachkräfte gesucht und gewollt sind, das Aufenthaltsecht und die behördlichen Verfahren machen es kompliziert und langwierig. Auch hier kann anwaltliche Hilfe gut sein.

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis heißt im deutschen Aufenthaltsgesetz „Niederlassungserlaubnis“. Sie ist das vorläufige Ende einer gelungenen Integration.

Auch wenn es beim Migrationsrecht um Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern geht, die Frage nach dem deutschen Pass ist ein zentrales Thema. Die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband markiert den letzten Schritt der Integration und vermittelt viele unumkehrbare Rechtspositionen und die vollständige Teilhabe am Gemeinwesen (z.B. Wahlrecht oder das Recht öffentliche Ämter zu bekleiden).

Die Suche nach und die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften macht es mitunter auch für Arbeitgeber und Unternehmer erforderlich, den Rat von migrationsrechtlich spezialisierten Anwälten und Anwältinnen zu suchen.

Wer in Deutschland durch Straftaten eine öffentliche Gefahr darstellt, kann ausgewiesen werden, selbst wenn er oder sie einen Aufenthaltstitel hat.

Über uns

Rechtsanwalt Prof. Dr. Hocks ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Asyl- und Aufenthaltsrechts tätig. Er ist Fachanwalt für Migrationsrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit unterrichtet er als Lehrbeauftragter Studierende an der Universität Gießen im Asylrecht und begleitet sie bei der studentischen Rechtsberatung von Geflüchteten im Rahmen der Refugee Law Clinic Gießen.

Prof. Dr. Stephan Hocks

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